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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auch wir kommen um das so genannte "Kleingedruckte" leider nicht herum. Schließlich handelt es sich bei der Immobilienvermittlung um eine komplexe Tätigkeit. Unsere Geschäftsbedingungen haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und unserer Firma unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten verbindlich und fair für alle zu regeln. Dienstleistung kostet Geld! Ein Makler investiert sozusagen in die Zukunft mit der Hoffnung die Kosten für seinen Aufwand und Mühen auch wieder hereinzubekommen. Sie finden in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen z.B aber auch, daß Provisionen bei Immobilien mit Käuferprovision erst anfallen und bezahlt werden müssen, wenn über einen Immobilienkauf ein Kaufvertrag abgeschlossen ist, wobei für die meisten unserer Objekte im Ausland keine Provision vom Käufer zu bezahlen ist. Grundlage einer Immobilienvermittlung sind daher immer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Firma, deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit einer Kontaktaufnahme mit uns anerkennen und bestätigen. Sie können daher die Geschäftsbedingungen an dieser Stelle einsehen und bei Bedarf gleich ausdrucken.

1. Der Vertrag
Der Abschluß eines Maklervertrages ist an keine gesetzliche Form gebunden. Der Maklervertrag kommt zustande, indem ein Interessent bei uns Unterlagen oder Informationen anfordert und der Empfänger des Exposés bzw. der Unterlagen oder eines Angebotes von den in diesen Unterlagen angebotenen Informationen oder Maklerdiensten in irgendeiner Weise Gebrauch macht.
2. Angebote
Bei der Ausarbeitung unserer Angebote gehen wir mit größter Sorgfalt vor. Die von uns gemachten Informationen, Bilder usw. beruhen auf Angaben unserer Auftraggeber, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keinerlei Gewähr bzw. Haftung übernehmen können. Zwischenverkauf, Preisänderungen sowie eventuelle Irrtümer sind vorbehalten. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

3. Unbefugte Weitergabe
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selber bestimmt, streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so sind Sie verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle an uns bezahlt worden wäre.

4. Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich und schriftlich mitzuteilen unter gleichzeitiger Bekanntgabe, woher die Kenntnis des Objektes erlangt worden ist. Andernfalls, wenn nicht innerhalb von 3 Tagen schriftlich widersprochen wird, gilt es als Erstangebot und als bisher unbekannt, und es ist in jedem Falle bei Abschluss eines Vertrages mit dem Eigentümer über das nachgewiesene Objekt Provision zu zahlen. Der Nachweis durch uns gilt als anerkannt, wenn bereits bekannte Objekte nicht unverzüglich nach Kenntnis unseres Angebotes zurückgewiesen werden. Im Falle der Unterlassung dieser Mitteilung gilt unser Nachweis als ursächlich für einen Vertragsabschluß.

5. Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch an den Käufer entsteht (jedoch nur, wenn in unseren Angeboten eine Käuferprovision -in Prozent oder Euro- ausdrücklich aufgeführt wird, denn z. B. bei den meisten unserer Angebote zahlt der Käufer keine Provision), sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Eigentümers/Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Erbbaurecht statt Kauf, Kauf statt Miete, etc.). Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.

6. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen mit dem von uns nachgewiesen Eigentümers/Vertragspartner zustande kommen.

7. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss eines Vertrages fällig. Bei Auslandsimmobilien liegen z. B. bei Neubaumaßnahmen Reservierungsvertrag und Notarvertrag auf Grund der Bauzeit zeitlich auseinander. Die Maklerprovision ist mit Abschluß eines Reservierungsvertrages zur Zahlung fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz nach 247 BGB zu bezahlen.

8.Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

9. Gültigkeit
Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen werden; die Einhaltung der Schriftform ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften davon sich als unwirksam erweisen. Eine etwa unwirksame Vorschrift ist so umzudeuten oder durch eine solche rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, dass dem von diesen Geschäftsbedingungen gewollten Sinn und Zweck entsprochen wird.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Ahlen.
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Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen mit uns abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Firma
immo-experts GmbH, 73457 Essingen/Baden-Württemberg, Bahnhofstraße 42, Fax: 07365-8641, eMail: info@immo-experts.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür ein Muster-Widerrufsformular (bitte anfordern) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.